Hausordnung
Mit Zutritt zu den Veranstaltungsräumen der DL Touristik UG erkennen die Kunden und
Besucher die Geltung der untenstehenden privatrechtlichen geregelten Hausordnung
an:
1. Personen, die durch das Tragen von faschistischen und/ oder menschenverachtenden Emblemen, Marken und/ oder durch faschistische und/
oder menschenverachtende Äußerungen auffällig werden, werden der Veranstaltungsräumlichkeiten verwiesen und erhalten sofort Hausverbot!
2. Hieb-, Schuss- oder Stichwaffen sind in den Veranstaltungsräumen verboten.
3. Das Anfertigen von Foto-, Audio-, Video- oder anderen medialen Aufzeichnungen zur kommerziellen Nutzung in der Anlage ohne ausdrücklich vorherige
Zustimmung der DL Touristik UG ist nicht gestattet. Wir bitten auch im Sinne des Spielerlebnisses vor Spielbeginn um Abgabe von Bild- und Tonaufnahmegeräten insbesondere Mobilfunkgeräten.
4. Tiere sind zur Sicherheit unserer Kunden und zum Schutz ihrer selbst in den Veranstaltungsräumen nicht erlaubt.
5. Besucher, die
– offensichtlich unter dem übermäßigen Einfluss von Drogen oder Alkohol stehen,
– den Verdacht auf eine ansteckende Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes oder des Infektionsschutzgesetzes oder ähnlicher sicherheitsgefährdender Krankheiten aufweisen, kann der Zutritt zu den Räumlichkeiten verwehrt werden.
6. Gekennzeichnete Fluchtwege und Türen dürfen nicht versperrt oder in irgendeiner Weise in ihrer Funktion verändert werden. Alle Fluchtwege sind immer freizuhalten, Fluchttüren dürfen nur im Notfall geöffnet werden.